zukunftsfeste PFLEGE e.V.

Politik muss Pflege zur gesamtgesellschaftlichen Aufgabe machen

Verantwortung von Bund & Ländern

Offensichtlich scheitern die Entwicklung und die Umsetzung von geeigneten Lösungen an föderalistischen, bürokratischen, administrativen und kommunikativen Hürden. Insoweit ist der von Ministerin Stefanie Drese ins Leben gerufene „Pakt für Pflege“ unter Zuordnung zum Landespflegeausschuss das richtige Signal, um gemeinsam Probleme zu benennen und gemeinsam Lösungen zu identifizieren und umzusetzen.

Bundes- und Landesregierung müssen Verantwortung für die Baby-Boomer übernehmen. Pflege muss von der Bundesregierung, insbesondere Bundeskanzler Olaf Scholz und Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach, zur Chefsache gemacht werden. In Mecklenburg-Vorpommern bedarf es des vollen Einsatzes unserer Ministerpräsidentin Manuela Schwesig für das Thema.

Es bedarf nicht nur einer konzertierten Aktion im Bund – es bedarf vielmehr der Koordination einer zukunftsfähigen Pflege­ und Gesundheitsversorgung in Verantwortung von Bund und Ländern.

Zur Verantwortung der Bundes- & Landesregierung gehört es, folgende Fragen gegenüber den Bürgerinnen & Bürgern klarzustellen

Was können sie in Zukunft vom Pflege- & Gesundheitssystem erwarten?


Auf welche Grenzen werden Leistungserbringer stoßen?

Welche Auswirkungen wird dies gesamtgesellschaftlich haben?

In welchem Umfang müssen sich Familien, Nachbarschaft & Ehrenamt für die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung in Pflege & Gesundheit beteiligen?

Wie werden diese dabei professionell unterstützt?

Zu dieser Klarstellung gehört auch...

...in die Gesamtgesellschaft zu vermitteln, dass Pflege zur primären Aufgabe von Familien & familienähnlichen Strukturen gehört.

...die Misstrauenskultur zu beenden.

...sicherzustellen, dass ein einfacher Zugang zu notwendigen Leistungen besteht.

...ein Recht auf Selbstbestimmung zu gewährleisten.

...sich zur Trägervielfalt zu bekennen.

...das Wahlrecht von Pflegebedürftigen, auch hinsichtlich Versorgungsart & Versorgungsort zu gewährleisten.

Menschen, die ein Leben lang gearbeitet haben, die zum Wohl­ stand des Landes beigetragen haben, die Kinder großgezogen haben, müssen sich in unserem Sozialstaat darauf verlassen können, dass sie bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit auch die notwendige professionelle pflegerische Versorgungsstruktur vorfinden und die Pflege im erforderlichen Umfang erhalten.

Es ist erforderlich, dass ein Anspruch auf tatsächliche Pflege durch Leistungserbringer besteht und dadurch Bund, Land und Kommunen gemeinsam die strukturelle Versorgungsvielfalt gemeinsam finanziell sicher zu stellen haben.

Die Anzahl der Pflegebedürftigen wird in den nächsten Jahren stark ansteigen. Gleichzeitig werden nicht annähernd in aus­ reichendem Umfang Fachkräfte zur Verfügung stehen, um eine Versorgung nach heutigem Maßstab umzusetzen. Die Solidargemeinschaft wird sich weder denaktuellen Umfang noch die aktuelle Qualität der Pflege in diesem Umfange leisten können.

In Anbetracht der eintretenden Entwicklung ist es erforderlich, die pflegerische Versorgung neu zu denken und einen 
Ver­sorgungsmix zu organisieren, an dem alle, die zur Versorgung einen Beitrag leisten können, zu beteiligen sind. Hierzu zählen Pflegefach- und Pflegehilfskräfte ebenso wie berufsfremde Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Familienangehörige, Nachbarn sowie ehrenamtlich Tätige.