Am 26.02.2024 hat die AOK NordOst zum Dialog zur „Zukunft der Pflege“ geladen. Dort führte Britta Müller, Leiterin der Pflegekasse AOK Sachsen – Anhalt, welche 2014 bis 2019 auch Gesundheitspolitische Sprecherin der SPD – Landtagsfraktion in Brandenburg war, aus, dass immer mehr Menschen Pflegegeld aus anderen Gründen beantragen und führte weiter aus, dass dieses häufig für den Lebensunterhalt innerhalb der Familie eingesetzt wird.
Von diesem Phänomen berichten uns auch unsere Mitglieder – Leistungserbringer in M-V. Bei uns verstärkt dies die Sorge, dass Leistungen welche für Pflegebedürftige bestimmt sind, nicht für die Sicherstellung der Pflege eingesetzt werden. Dies führt zu einer Unterversorgung und mittelfristig zu einem steigenden Bedarf und höheren Krankenhausbehandlungsbedarfen. Mehr Pflegebedürftige müssten dann professionell versorgt werden. „Dass an allen Ecken und Enden Personal fehlt, ist nichts Neues, von den explodierenden Kosten mal ganz abgesehen. Hier muss dringend politisch dringend gegengesteuert werden.
Damit Angehörige pflegen können, müssen diese Rahmenbedingungen und Entlastungen vorfinden, welche die ehrenamtliche Pflege stärken und stützen. Die Pflege von Angehörigen mit dem Berufsleben zu vereinbaren – das ist in vielen Fällen ein Knochenjob. Die Regierung muss umgehend handeln. Gefragt ist ein Modell, mit dem sich pflegende Angehörige freistellen lassen können und einen finanziellen Ausgleich bekommen, die sogenannte Entgeltersatzleistung. Dies muss endlich kommen, wie es im Koalitionsvertrag steht.
Und wenn wir schon dabei sind, die Einlösung von Versprechen der Politik einzufordern, sollte die Politik auch gleich ein Entlastungsbudget auf den Weg bringen, damit pflegende Angehörige nicht nur finanzielle sondern auch tatsächlich Entlastung und Auszeiten ermöglicht werden, Mit dem Zusammenlegen von Sachleistungen der ambulanten und Tagespflege, Kurzzeit,- und Verhinderungspflege könnte ein Budget geschaffen werden, dass eine tatsächliche Entlastung ermöglich und zugleich flexibel die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen berücksichtigt. Ein solches Budget könnte sektorenunabhängig eingesetzt werden.
Grundsätzlich müssen die Mittel der Pflegeversicherung auch ausschließlich zweckgebunden für die Sicherstellung der Pflegebedürftigen eingesetzt werden. Pflegeversicherungsfremde Leistungen wie Behandlungspflege, Rentenversicherungsbeiträge sollten nicht aus der Pflegeversicherung geleistet werden. Die freiwerdenden finanziellen Mittel könnten zur Erhöhung der Sachleistungen im ambulanten Bereich eingesetzt werden, um die Versäumnisse der letzten Jahre aufzuholen und damit zum einen den Grundsatz ambulant vor stationär zu stärken und zum anderen die Versorgungsform zu sichern, welche den persönlichen Vorstellungen der meisten Pflegebedürftigen entspricht – die häusliche Pflege.
Über die Ausführungen der Leiterin der Pflegeversicherung der AOK Sachsen – Anhalt und unseren Forderungen wollen wir bei unseren Bürgerdialogen sprechen. Die nächsten Bürgerdialoge finden am 06.03.2024 (Wismar), am 11.03.2024 (Bad Doberan) und am 13.03.2024 in Rostock statt.